- 2014
- Presse
Energiekosten einsparen – aber bitte nur so, wie die Politik das will! Von „Entsolidarisierung” und völliger Willkür in Sachen Energiekostensenkungen.
Aktuell wird im Rahmen der anstehenden Novellierung des EEG sehr intensiv über die so genannte „Entsolidarisierung” der Wirtschaft mit den privaten Energieverbrauchern diskutiert. Besonders die Eigenstromerzeugung, bei der Industrie- und Gewerbebetriebe ihren Strombezug durch solare Eigenstromerzeugung reduzieren, steht hier hart in der Kritik. Selbst Grüne Politiker sehen eine soziale Schieflage, der entgegen gewirkt werden muss. Wir haben uns einmal die Zahlen angesehen ...
Mertert, den 4. April 2014: Jeder kennt das aus eigener Erfahrung: Wenn die Kosten steigen und zu einer ernsthaften Belastung werden sucht man Wege, sich dieser Entwicklung zu entziehen.
Nehmen wir einmal an, Sie essen für Ihr Leben gerne Salat. Nun steigen die Kosten für Salat im Supermarkt kontinuierlich an und Ihre heiß geliebten grünen Köpfe werden immer teurer. Um über Ihren Vitaminlieferanten nicht arm zu werden haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
- Weniger Salat zu essen - sprich weniger zu verbrauchen
oder - Ihren Salat - oder einen Teil davon – selbst anbauen.
So weit – so gut.
Verlassen wir nun wieder unser Einstiegsbeispiel und wenden uns zwei Unternehmen zu, bei denen es nun nicht um die Lieblingsspeise des Chefs sondern um den Strombedarf der Firmen geht. Unternehmen A und Unternehmen B beziehen für 100.000 € Strom im Jahr.
Auch diese Kosten sind in den vergangenen Jahren gestiegen, da staatliche Umlagen den Rückgang der Börsenstrompreise mehr als kompensiert haben.
Unternehmen A hat nun das Glück, dass es für seine Produktionsprozesse bessere, energiesparendere Produktionsverfahren gibt. So investiert Unternehmen A in neue Maschinen und kann damit seine Energiekosten in unserem Beispiel von 100.000 € im Jahr auf 70.000 € senken. Damit handelt es ressourcenschonend und umweltfreundlich und verbessert dank dieser Investition und der dauerhaften Energiekostensenkung sogar seine Wettbewerbsfähigkeit. Gegenenenfalls wird die Investition sogar noch öffentlich gefördert, da Energieeffizienz ja eine gute Sache ist.
Auch wählt das Unternehmen A damit einen Weg, den ihm sogar der Chef der Deutschen Energie-Agentur dena, Stephan Kohler, empfiehlt. So sagte Kohler im Interview mit „Vorwärts” am 3. April 2014: „Um Kosten zu senken, würde ich eher auf Energieeffizienz setzen. Wer weniger Energie verbraucht, weil er effizientere Geräte benutzt, kann pro Kilowattstunde mehr bezahlen, über den geringeren Gesamtverbrauch aber trotzdem sparen.”
[Quelle: http://www.vorwaerts.de/118548]
Das Unternehmen A bezieht also in unserem Beispiel 30% weniger Strom aus dem Netz und erhält dafür von allen Seiten Lob und Unterstützung. Wohl kein vernünftig denkender Mensch würde hier den Vorwurf der „Entsolidarisierung” erheben, weil das Unternehmen seine Produktionsprozesse optimiert hat.
Leider hat das Unternehmen B weniger Glück. Hier sind keine entsprechenden Effizienzsteigerungen möglich, sodass dieses Unternehmen einen anderen Weg gehen muss. Wenn ich - um zu unserem Eingangsbeispiel zurück zu kommen - also nicht weniger Salat essen will oder kann, dann bleibt mir ja noch das eigene Gemüsebeet, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Und so investiert Unternehmen B in eine Photovoltaikanlage und erzeugt damit einen Teil der benötigten Elektrizität selbst. So gelingt es auch Unternehmen B, seine Stromkosten von 100.000 € auf 70.000 € zu senken.
Bis dahin ist die Geschichte wenig spannend. Auch Unternehmen B bezieht nun also - wie Unternehmen A - in unserem Beispiel 30% weniger Strom aus dem Netz.
Von der „Entsolidarisierung”.
Aus Sicht des Stromnetzes reduziert sich in beiden Fällen der Bezug um den gleichen Betrag. Doch während Unternehmen A mit einem Umweltpreis ausgezeichnet wird erfährt Unternehmen B eine Ächtung seiner Maßnahme, da es sich mit seinem umweltfreundlichen Solarkraftwerk - so die Politik - aus der Solitarität der Energieverbraucher stiehlt.
Da Unternehmen B durch sein Solarkraftwerk nun weniger Strom bezieht, wird die Gesamtmenge des Stroms, der über das Netz verkauft wird, um diesen Teil kleiner. Ergo müssen die Kosten der EEG-Umlage auf entsprechend weniger Kilowattstunden umgelegt werden, was den Preis je Kilowattstunde für diejenigen steigen lässt, die ihren Strom nach wie vor aus dem Netz beziehen. Diese „Entsolidarisierung” sorgt aktuell für viel Aufregung und führt dazu, dass Politiker aller couleur sich der Überlegung gegenüber offen zeigen, nun den selbst erzeugten Strom zumindest teilweise mit einer Umlage zu belasten. Quasi eine Sonderabgabe auf den Salat aus dem eigenen Garten.
Wenn man dieser Logik folgt, so ist zunächst einmal deutlich zu sagen, dass sich ja Unternehmen B mitnichten aus der Gemeinschaft ausklinkt. Nein, einen Großteil seines Stromes bezieht es ja weiterhin - mit EEG-Umlage - aus dem Netz.
Außerdem sorgt es durch den Eigenverbrauch dafür, dass die EEG-Umlage weniger stark ansteigt als es der Fall wäre, wenn es seine PV-Anlage - wie bis vor etwa einem Jahr üblich - als Anlage zur Volleinspeisung betreibt und dafür EEG-Vergütung bezieht.
Doch darüber hinaus führt die Logik uns zu einem ganz anderen Schluss:
Wenn Unternehmen B für seinen geringeren Strombezug aus dem Netz zur Kasse gebeten wird, da die gehandelte Strommenge dadurch sinkt und die EEG-Umlage entsprechend steigt - dann aber doch bitte auch Unternehmen A!
Noch einmal ganz deutlich:
BEIDE Unternehmen tätigen eine Investition. Bei BEIDEN Unternehmen sinkt dadurch der Bezug an elektrischer Energie. Damit zahlen BEIDE Unternehmen die EEG-Umlage und alle anderen Abgaben nur noch auf eine entsprechend geringere Strommenge, was die Umlage für alle anderen, die ihren Strom komplett aus dem Netz beziehen, geringfügig ansteigen lässt.
Sonderabgabe auf Energieeffizienz.
Aus Gründen der Solidarität und zur Vermeidung der oben beschriebenen „Entsolidarisierung” muss folgerichtig eine Energieeinsparung durch Steigerung der Energieeffizienz mit einer Sonderabgabe belastet werden!
Ebenso das Abschalten von Maschinen.
Oder das Ausschalten von Licht.
Oder jede andere Handlung von Unternehmen oder Privatpersonen, die dazu führen würde, dass weniger Strom verbraucht und damit am Stromzähler registriert wird.
Die Absurdität dieser Logik braucht wohl nicht weiter ausgeführt werden. Lediglich die Frage, wie man als klar denkender Mensch dieser Logik so intensiv folgen kann, wie es aktuell in der politischen Diskussion zu beobachten ist, bleibt leider unbeantwortet.
Klar ist aber ohne jeden Zweifel:
„Solare Eigenstromerzeugung muss dauerhaft von der EEG-Umlage befreit bleiben!”
Dipl.-Ing. (FH) Peter Schuth